FLL-RICHTLINIEN 2010BERLINER BBAUMSCHV
Baumsicherheit in Berlin. Pflichtkontrolle, Gutachten, Kataster.
Vier Leistungen rund um Verkehrssicherungspflicht und Baumschutz, plus eine Referenz zur Berliner Baumschutzverordnung. Wir kontrollieren nach FLL, begutachten messtechnisch, und übernehmen die Antragstellung bei der Behörde.

Was das bedeutet
Pflicht bei Ihnen, Kontrolle bei uns.
Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume im öffentlich oder halb-öffentlich zugänglichen Raum liegt formal bei der Eigentümerschaft oder Verwaltung. Die fachgerechte Kontrolle nach FLL ist das, was Sie haftungsseitig brauchen, und das ist unsere Arbeit. Vier Leistungen rund um diese Pflicht, plus eine Referenz zur Berliner Baumschutzverordnung, damit Sie wissen, was geschützt ist und was genehmigungspflichtig.
Leistungen im Überblick
- 01 / 05Baumkontrolle (FLL)
Jährliche Pflichtkontrolle nach FLL-Richtlinien. Mit transparenten Preisen ab 65 EUR Anfahrt.
- 02 / 05Baumkontrolle auf Baustellen
Baumschutzfachliche Begleitung von Vorab-Erhebung bis Bauphase, nach DIN 18920.
- 03 / 05Gutachten
Bohrwiderstandsmessung, Schalltomografie, Sachverständigenbericht.
- 04 / 05Baumkataster
Digital, kartenbasiert, mit Eigen-Zugang. Ab ca. 20 Bäumen wirtschaftlich.
- REFERENZBaumschutzverordnungen
Berliner BBaumSchV: was geschützt ist, was genehmigungspflichtig ist.
01 / 05
Baumkontrolle (FLL).
Wir prüfen Ihre Bäume fachgerecht nach FLL-Richtlinien und dokumentieren alles rechtssicher. Die regelmäßige Sichtkontrolle ist Pflichtprogramm für alle, die Bäume im Verkehrsraum betreuen.
Sie bekommen nicht nur einen Bericht, sondern eine Entscheidungsgrundlage: was ist unkritisch, was sollte beobachtet werden, was muss zeitnah passieren. Die Pflicht bleibt formal bei Ihnen, die Kontrolle nehmen wir Ihnen ab.
Wann sinnvoll
- Als jährliche Pflichtkontrolle bei Bestand im Verkehrsraum (Hausverwaltung, Gewerbefläche, Liegenschaft).
- Nach Stürmen oder Schadensereignissen außerplanmäßig.
- Bei Eigentümerwechsel mit Übernahme-Verantwortung.
- Bei Bestand mit Auffälligkeiten (Pilzbefall, Setzung, einseitige Last).
Vorgehen
FLL-Richtlinien 2010 als Prüfnorm. Visuelle Sichtkontrolle am stehenden Baum (Krone, Stamm, Stammfuß, Wurzelteller-Bereich). Schadsymptome dokumentiert nach FLL-Kriterien. Maßnahmenliste mit Dringlichkeit (sofort, mittelfristig, beobachten). Digitale Dokumentation mit Fotos pro Baum. Bei tiefergehender Unsicherheit Empfehlung Gutachten (siehe Sub-Section 03).

Verantwortung
Die Pflicht liegt bei Ihnen. Die Kontrolle bei uns.
Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume im öffentlich oder halb-öffentlich zugänglichen Raum liegt formal bei Ihnen als Eigentümerschaft oder Verwaltung. Die jährliche fachgerechte Kontrolle nach FLL ist das, was Sie haftungsseitig brauchen, und das ist unsere Arbeit.
FLL-RICHTLINIEN 2010 / VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT
02 / 05
Baumkontrolle auf Baustellen.
Im Rahmen von Baumaßnahmen muss geprüft werden, ob es im Baufeld schützenswerten Baumbestand gibt. Wir übernehmen die baumschutzfachliche Begleitung von der Vorab-Erhebung bis zur Bauphase und vermitteln zwischen Bauherrschaft, Naturschutz und ausführendem Betrieb.
Wann sinnvoll
- Vor jedem Bauantrag im Bereich mit Baumbestand.
- Bei Erhalt der Baumschutz-Bedingungen während der Bauphase.
- Bei Streitfällen zwischen Bauherrschaft und Naturschutzbehörde.
- Bei nachträglicher Schadensbewertung an Bestand im Baufeld.
Vorgehen
Vorab-Erhebung Baumbestand inkl. Wurzelraum-Mapping nach DIN 18920. Stellungnahme nach Berliner Baumschutzverordnung (BBaumSchV). Empfehlung Baumschutzmaßnahmen (Zaunhöhe, Stamm- und Wurzelschutz, Belastungsgrenzen). Baubegleitende Sichtkontrollen während kritischer Bauphasen. Abschluss-Dokumentation für Bauherrschaft und Behörde. Bei Schadens-Dispute Sachverständigenbericht durch Hauke Rudolph.

03 / 05
Gutachten.
Werden bei der visuellen Kontrolle weitergehende Probleme festgestellt, etwa Faulstellen oder Vitalitätsabnahme, kann ein Gutachten mit technischen Hilfsmitteln notwendig werden. Wir bieten messtechnische Verfahren und schriftliche Sachverständigenberichte durch Hauke Rudolph.
Wann sinnvoll
- Wenn die visuelle Kontrolle nicht ausreicht (Verdacht im Stamminneren, Vitalitätsabnahme ohne sichtbare Ursache).
- Wenn eine Baumaßnahme den Wurzelraum betrifft.
- Wenn Versicherung oder Behörde eine technisch belegte Aussage braucht.
- Bei Streitfällen oder gerichtsfesten Gutachten-Anforderungen.
Vorgehen
Bohrwiderstandsmessung: punktuelle Erfassung von Holzqualität und Faulstellen über den Widerstand einer feinen Bohrung (Resistograph oder vergleichbar).
Schalltomografische Untersuchung: bildgebende Darstellung des Stammquerschnitts über Schalllaufzeiten, zerstörungsfrei (Picus oder vergleichbar).
Sachverständigenbericht: schriftlicher Bericht durch Hauke Rudolph, Sachverständiger für das Baumwesen, European Tree Technician. Belastbar für Versicherer und Behörden. Profil unter /sachverstaendiger.

04 / 05
Baumkataster.
Im Baumkataster wird der Bestand innerhalb eines definierten Bereiches (Privatgrundstück, Park, Straße, Liegenschaft) katalogisiert und verwaltet. Wir erstellen digitale, kartenbasierte Kataster mit Einzelbaum-Datensätzen und übergeben Ihnen den Online-Zugang.
Wann sinnvoll
- Bei Liegenschaften mit größerem Bestand (ab ca. 20 Bäumen wirtschaftlich sinnvoll).
- Bei Hausverwaltungen mit Pflichtkontrolle über mehrere Standorte.
- Als Schritt 1 des ArboSano 360 Pakets für Gewerbe und Großbestand.
- Bei Eigentümerwechsel mit Bestandsübernahme.
Vorgehen
Vor-Ort-Erhebung mit GPS-Punkt pro Baum. Datensatz pro Baum: Art, Stammumfang, Höhe (geschätzt), Vitalität, Kontrolldaten, Maßnahmenhistorie, Foto. Web-Applikation als Eigen-Zugang (Login für Kunde, Login für ArboSano). Optional: Baumnummerierung mit Plaketten am Stamm. Datenpflege fortlaufend bei jeder Folge-Kontrolle. Export als PDF-Bericht oder CSV für eigene Verwaltungssysteme.

REFERENZ
Baumschutzverordnungen.
Die Berliner Baumschutzverordnung (BBaumSchV) regelt, wann ein Baum als geschützt gilt und welche Eingriffe genehmigungspflichtig sind. Der folgende Überblick ist kein Rechtsrat, sondern eine Orientierungshilfe für die Frage "betrifft mich das?".
Eckdaten
Geschützt in Berlin: Laubbäume ab 80 cm Stammumfang in 1,3 m Höhe, plus alle Eiben unabhängig vom Umfang.
Mehrstämmig: Schutz greift, wenn ein Stamm den Schwellenwert überschreitet oder die Summe der Stammumfänge ein Vielfaches erreicht.
Genehmigungspflichtig: Fällung, schwerer Rückschnitt (mehr als 25 Prozent der Krone), Wurzelschaden über 5 Prozent.
Ausnahmen: akute Gefahr, Bauvorhaben mit genehmigter Fällung, abgestorbene Bäume nach Nachweis.
Ersatzpflanzung: bei genehmigter Fällung in der Regel Ersatzpflicht (1:1 oder mehr nach Stammumfang). Quelle: Berliner BBaumSchV, aktuelle Fassung. Wir prüfen den Einzelfall und übernehmen die Antragstellung.

Weiter zu
Baumpflege.
Wenn die Kontrolle Pflegebedarf zeigt: das liegt auf /baumpflege. Kronenpflege, Kronensicherung, Kroneneinkürzung, Totholzentfernung, Gebäudefreischnitt, Lichtraumprofilschnitt.
Baumsicherheit
