
Seilklettertechnik
Stückweise Demontage im Bestand, über Dächern und Höfen, ohne Kollateralschaden. Standard für enge Innenhof-Lagen.
BESTAND / INNENHOF
BERLINER BAUMSCHUTZVERORDNUNGSEC. 4 BBAUMSCHV
Seilklettertechnik im Bestand, Hubarbeitsbühne bei Höhe, Kran über bebauter Fläche. Plus Stubbenfräsen und Rodung als sauberer Abschluss. Genehmigungen und Fällsaison klären wir vorab.

Was das bedeutet
Wir finden für jeden Baum die passende Fälltechnik, mit Schutz von Personen und umliegender Substanz als oberstem Ziel. Die Wahl der Technik hängt von Standort, Höhe und Erreichbarkeit ab. Vor jeder Fällung prüfen wir die Berliner Baumschutzverordnung. Genehmigungsfragen und Antragstellung übernehmen wir.
Leistungen im Überblick
Drei Techniken: Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne, Kran. Wahl je nach Standort.
Saubere Alternative zur Rodung. Frästiefe 20 bis 30 cm unter Geländeniveau.
Stubben samt Hauptwurzelwerk raus. Für Baufeldberäumung und versiegelte Flächen.
01 / 03
Wir finden für jeden Baum die passende Fälltechnik, mit Schutz von Personen und umliegender Substanz als oberstem Ziel. Drei Techniken stehen zur Verfügung, die Wahl hängt von Standort, Höhe und Erreichbarkeit ab.
Im engen Hof fällen wir Stück für Stück am Seil. Bei zugänglichen Lagen mit Höhenanspruch arbeiten wir mit Hubarbeitsbühne. Bei schweren Stammteilen über bebauter Fläche koordinieren wir den Kran. Genehmigungsfragen klären wir vorab.
Wann sinnvoll
Vorgehen
Vor jeder Fällung: Prüfung Berliner Baumschutzverordnung (BBaumSchV Sec. 4, ab 80 cm Stammumfang in 1,3 m Höhe genehmigungspflichtig). Antragstellung übernehmen wir. Vorlauf: Straßen- und Verkehrsamt für Sperrung, Statikfreigabe Aufstellfeld bei Kraneinsatz.


Stückweise Demontage im Bestand, über Dächern und Höfen, ohne Kollateralschaden. Standard für enge Innenhof-Lagen.
BESTAND / INNENHOF

Schneller Zugang bei freier Anfahrbarkeit, ab 18 m Arbeitshöhe wirtschaftlich. Bis 35 m als eigene Bühne, darüber als Anmietung.
AB 18 M / EIGENE BÜHNE BIS 35 M

Für Stammteile über bebauter Fläche, Lastgrenze typisch bis 80 t. Vorlauf: Straßen- und Verkehrsamt für Sperrung, Statikfreigabe Aufstellfeld.
BIS 80 T / KOORDINIERT
Standard
Bäume dürfen ohne Ausnahmegenehmigungen nur in der vegetationsfreien Zeit zwischen Oktober und März gefällt werden. Ausnahmen sind möglich, etwa bei akuter Gefahr oder im Rahmen genehmigter Bauvorhaben; die Antragstellung übernehmen wir.
BERLINER BAUMSCHUTZVERORDNUNG / SEC. 4 BBAUMSCHV
02 / 03
Nach einer Fällung entfernen wir den Wurzelstubben mittels moderner Stubbenfräse rückstandslos. Die Fräsung ist die saubere Alternative zur Rodung, wenn der Bodenraum nicht gestört werden darf.
Wann sinnvoll
Vorgehen
Frästiefe typisch 20 bis 30 cm unter Geländeniveau. Stubbenfräse mit Allrad-Selbstfahrer, ab Toreinfahrt 90 cm Breite einsetzbar. Hackgut-Anfall vor Ort: Verwertung als Mulchschicht oder Abtransport, nach Absprache. Bei Wurzelausbreitung jenseits des Stubbens (Linden, Robinien) wird nur der Stubben gefräst, nicht das Wurzelwerk im Bestand.

03 / 03
Die Rodung entfernt den Stubben samt Hauptwurzelwerk, wenn der Untergrund komplett zur Verfügung stehen muss. Der Eingriff in den Boden ist größer als bei der Fräsung, dafür ist der Standort danach uneingeschränkt bebaubar oder bepflanzbar.
Wann sinnvoll
Vorgehen
Maschineneinsatz mit Bagger oder Radlader, je nach Stubben-Durchmesser und Bodensituation. Bei beengten Lagen Handarbeit mit Trennsäge und Wurzelfräse als Hybrid-Lösung. Bodenentnahme und Wiederverfüllung mit Mutterboden nach Absprache. Genehmigungspflicht beachten: bei öffentlichem Straßenbegleitgrün Abstimmung mit Straßen- und Grünflächenamt.
Weiter zu
Wenn Sie vor der Fällung wissen wollen, ob sie überhaupt nötig ist: das liegt auf /baumsicherheit. Baumkontrolle nach FLL, Gutachten mit Bohrwiderstand und Schalltomografie, plus digitales Baumkataster.